Warum ein Arbeitskreis Dialysequalität?

Die niedergelassenen Dialyseärzte in Deutschland sind seit vielen Jahren bemüht, ihre Behandlungsqualität ständig zu verbessern. Bisher fehlte allerdings die Möglichkeit, ihre Behandlungsqualität nachzuweisen.
Seit Beginn des Jahres 2004 werden zu diesem Zweck regelmäßig Behandlungsdaten gesammelt, um sie dann mit Ergebnissen anderer Zentren zu vergleichen (sog. Benchmarking). Hierzu benutzen die teilnehmenden Praxen ein Datenerfassungs- und Auswertungssystem (EuCliD®).

Die Teilnahme an EuCliD® motiviert Dialysezentren nach Ursachen für die im Vergleich zu anderen Zentren abweichenden Ergebnisse zu suchen und zu verbessern. Durch eine vierteljährliche Information aller teilnehmenden Zentren über die erreichten Ergebnisse wird dieses Ziel durch den EuCliD®-Service optimal unterstützt.

Darüber hinaus erzwingen gesundheitspolitische Entwicklungen in Deutschland verstärkte Bemühungen in Bezug auf Qualitätssicherung, Qualitätsverbesserung und Qualitätsdokumentation.

Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft entstand aus der Organisation der deutschen EuCliD®-Nutzer, die unabhängige Dialysezentren vertreten. Mittels dieser Organisation sollte erreicht werden, dass sich die Nutzer des EuCliD®-Services auf die Festlegung gemeinsamer Ziele zur Qualitätssicherung verständigten. Zugleich wollten sie gegenüber dem Anbieter des EuCliD®-Services (Fresenius Medical Care GmbH) »mit einer Stimme« verhandeln können und ihre Interessen vertreten.
Dieses Ziel besteht auch weiterhin. Sollten sich in Zukunft andere vergleichbare Qualitätssicherungssysteme entschließen der Arbeitsgemeinschaft beizutreten, so sind sie willkommen.

Zudem dient die Arbeitsgemeinschaft dem Erfahrungsaustausch der Dialyse-Zentren untereinander. Die Arbeitsgemeinschaft wird über die Nutzung der mittels EuCliD® oder anderer Systeme generierten Qualitätsparameter beschließen. Auch etwaige Veröffentlichungen sowie die Überlassung der Ergebnisse zur Nutzung Dritter sollen untereinander abgestimmt werden.
Die Aufnahme von Nutzern anderer Systeme ist gewünscht, um die Datenauswertung auf eine breitere Basis zu stellen. Ziel ist natürlich die Erhöhung von Validität und Aussagekraft der Ergebnisse bei einer größeren Zahl von Teilnehmern.

Seit Anfang des Jahres 2005 wurden darüber hinaus, schon im Vorgriff auf die ab Juni 2006 wirksam werdenden Qualitätsrichtlinien der KBV (SGBV §§136,136a), die geforderten Datensätze der Teilnehmerpraxen erstellt. Gleichzeitig erhält seither jede teilnehmende Einrichtung regelmäßig vierteljährlich eine Information darüber, in wie weit sie die entsprechenden Anforderungen bereits erfüllt. EuCliD® übernimmt für seine Teilnehmer die Berichterstatterfunktion.